Abmahnung Urheberrecht
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind in den letzten Jahren zum Massenphänomen geworden. Bei diesen Abmahnungen wegen Download wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass äüber ihre Internetanschlüsse urheberrechtlich geschütztes Material in Internet Tauschbörsen zum Download angeboten bzw. auf den eigenen Rechner hernunter geladen worden sei. Die Abmahnungsschreiben werden durch spezialisierte Filesharing Rechtsanwaltskanzleien, wie beispielsweise die Rechtsanwälte Rasch, Waldorf Frommer oder U+C Rechtsanwälte im Namen insbesondere der Musik- und Filmindustrie ausgesprochen. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Die meisten Abmahnungen beinhalten das Angebot, die Angelegenheit durch Zahlung eines Pauschalbetrages außergerichtlich – d.h. ohne Gerichtsverfahren – zu beenden. Aber aufgepasst, nach der Einigung mit einer der Filesharing Anwälte kann es leicht wieder zu einer Abmahnung Urheberrecht kommen. Denn häufig werden Internetnutzer mehrfach abgemahnt. Teilweise bis zu sechsmal in Folge. Es empfiehlt sich daher, einen im Urheberrecht spezialisierten und mit Filesharing Fällen betrauten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ein solcher Anwalt kann die Angelegenheit professionell abwickeln und gegebenenfalls Vorsorge treffen, dass keine weiteren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ins Haus flattern. Vorallem aber kann ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und begründet ist. Denn nicht immer stellt sich die Rechtslage so eindeutig dar, wie dies von den abmahnenden Kanzleien behauptet wird. In den meisten Fällen ist es fraglich, ob Zahlungen in der geforderten Höhe geleistet und die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben werden sollten. Häufig wird es vielmehr sinnvoll sein, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die dem Abmahnungsschreiben wegen Urheberrecht beiliegende vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu Unterschreiben. Weitere Infos auf abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de.
Verwandte Beiträge:
- Die Abmahnung Urheberrecht im World Wide Web
- Abmahnung wegen Download
- Abmahnungen – meist reine Geldmacherei
- Medienrecht ist keine einfache Sache
- Tipps und Trick bei der Anwaltssuche