Abschaffung der Praxisgebühr
Immer wieder werden verschiedene Punkte im deutschen Gesundheitssystem heiß diskutiert oder Missstände angeprangert. Aktuellen Nachrichten (News PKV) kann man entnehmen, dass auch in punkto Praxisgebühr wieder flächendeckende Kontroversen bestehen.
Praxisgebühr – Abschaffung
Die Praxisgebühr wurde erstmals im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 ins Leben gerufen, wonach Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen pro Quartal 10,00 EUR bei einem Arztbesuch selbst leisten müssen. Dies betrifft Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten.
Grund für die Einführung waren die vermehrten Bagatelle-Besuche von Patienten beim Arzt, sowie das eigenmächtige Aufsuchen von Fachärzten ohne Überweisung vom Allgemeinmediziner. Hierdurch sollten die Aufwendungen für Behandlungen gesenkt und die Krankenkassen entlastet werden.
Nachteilig hat sich die Praxisgebühr jedoch tatsächlich für Personen mit geringem Einkommen ausgewirkt, da inzwischen so mancher die Ärzte mangels Geld für die Gebühr nicht mehr aufsucht. Ebenso erscheint es nicht nachvollziehbar, weshalb gesetzlich Versicherte diesen Eigenanteil leisten müssen, privat Versicherte hingegen verschont bleiben. Der Ruf der Ungleichbehandlung wurde in diesem Bezug schon mehrmals laut. Diesbezüglich liegt jedoch bereits ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 vor, wonach die Regelung nicht verfassungswidrig ist und die Praxisgebühr weiterhin erhoben werden kann.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition plant jedoch, im Jahr 2011 eine eigene Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen. Im Zuge derer soll auch die Praxisgebühr neu verhandelt und ggf. vollständig abgeschafft werden. Zwar würde dies den gesetzlichen Kassen einen enormen Verlust bringen. Da der Einzug der Gebühr jedoch von den Ärzten erfolgt und für diese tatsächlich einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeutet, könnte nach Abschaffung der Gebühr sogar eine Ersparnis erfolgen. Die Verwaltungskosten werden von den Ärzten auf die Behandlungskosten umgeschlagen und somit im Endeffekt von den Kassen bezahlt.
Unter Berücksichtigung dieser Gesamtumstände könnte die Abschaffung der Praxisgebühr tatsächlich eine Ersparnis für alle Beteiligten bedeuten.
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