Depotkonto eröffnen

  

Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Depotkontos besteht für den Verbraucher dann, wenn er den Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren unterschiedlichster Art tätigen möchte. Hierzu zählen unter anderem der Handel mit Aktien, Zertifikaten, Fondsanteilen und dergleichen. Ebenfalls ist die Einrichtung von einem Depotkonto mit Online-Banking angebracht bzw. ratsam, wenn der Spekulationshandel mit Wertpapieren vollzogen wird.

Aktuell ist die Einrichtung von einem Depotkonto ausgesprochen interessant. Zumal die weltweite Wirtschaftskrise den Börsen stark zu schaffen macht und Wertpapiere momentan zu äußerst günstigen Konditionen erhältlich sind.

Depotkonto eröffnen

Die Voraussetzungen für ein Depotkonto sind anlaog der Veraussetzungen für sonstige Bankkonten zu betrachten. So gehört zur Eröffnung eines Depotkontos die Legitimationsprüfung des künftigen Kontobesitzers, der hierzu unter anderem einen Personalausweis vorlegen muss. Weiterhin muss zur Eröffnung des Depotkontos die Volljährigkeit und somit Geschäftsfähigkeit erreicht sein. Die Einholung einer Schufa Auskunft gehört beim Depotkonto zum geschäftlichen Standard.

Grundsätzlich kann ein Depotkonto bei allen Finanzdienstleistern aus den Bereichen Banken und Sparkassen in Deutschland eingerichtet werden. Bankhäuser mit regionalen Geschäftsfilialen bieten natürlich einen zugehörigen, persönlichen Beraterservice, der gerade im Wertpapiergeschäft oftmals nicht zu unterschätzen ist. Bei Onlinebanken wird diese Serviceleistung nicht immer mit angeboten.

Allerdings liegt der Vorteil von einem Depotkonto bei Onlinebanken darin, dass eine schneller Kauf- bzw. Verkaufsorder erfolgen kann und teilweise die entstehenden Depotkontoführungskosten sowie die Nebenkosten zum Wertpapiertransfer (Transaktionskosten, Händlercourtage, etc.) günstiger offeriert werden.

Depotkonto führen

Die Kontoführung von einem Depotkonto obliegt dem jeweiligen Kontoinhaber sowie dem ausgewählten Depotkontenverwalter (Finanzdienstleister) gemeinsam. Wobei der Kontoinhaber für die Kontobewegungen verantwortlich auf dem Depotkonto zeichnet. Der Depotkontenverwalter hingegen auf deren gesetzlichen Rechtmäßigkeit sowie der ordnungsgemäßen Verbuchung achtet.

In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass das Depotkonto zugleich als Aufbewahrungsort für georderte Wertpapiere dient. Dies bedeutet, dass die Wertpapiere, ähnlich wie sonstiges Geld, als Einlagen verbucht werden = Wertpapierbestand. Bei einem Verkauf der jeweiligen Wertpapiere erfolgt die entsprechende Sollstellung.


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