Die Gütertrennung im deutschen Familienrecht
Die Gütertrennung ist ein im deutschen Familienrecht geläufiger Begriff. Er ist, wie das gesamte Familienrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und zwar in § 1414 BGB. In der Regel wird die Gütertrennung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages im Vorfeld der Schließung einer Ehe genannt. Denn hier kann von den beiden Vertragspartnern und zukünftigen Ehepartnern eine Gütertrennung vereinbart werden. Tun sie dies, treffen sie eine Vereinbarung über die künftige Regelung ihrer Vermögensverhältnisse und treffen eine sehr wichtige Entscheidung, die nicht voreilig und ohne juristische Beratung getroffen werden sollte, kann sie doch, zumindest für einen Teil des zukünftigen Ehepaars, weitreichende Konsequenzen haben.
Wurde die Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart, so bedeutet dies, dass jeder Teil des Ehepaars Eigentümer seines Vermögens bleibt, egal ob dies bereits vor der Eheschließung oder erst während der Ehe erworben wurde. Da die Gütertrennung eine meist sehr unromantische Vorstellung bei den zukünftig Verheirateten herovorruft, wird diese nur eher selten vereinbart. Gleichwohl trägt sie den Gedanken der Gleichberechtigung beider Teile des Ehepaars in sich und hat eine solche vor allem auch im Fall der Scheidung der Ehe zur Folge. Denn im Fall der Ehescheidung gehen bei der Gütertrennung beide Partner mit ihrem eigenen Vermögen aus der Ehe.
Das Gegenstück zur Gütertrennung ist die Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft wird im Gegenteil zur Gütertrennung bei der Ehescheidung das während der Ehe erworbene Vermögen (der „Zugewinn“) in einem Verfahren zu gleichen Teilen zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Mit dem Zugewinn ist also der Teil des Vermögens gemeint, der das zu Beginn der Ehe vorhandene Vermögen übersteigt. Die Zugewinngemeinschaft ist der Regelfall und kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die beiden Ehepartner nicht in einem Ehevertrag eine abweichende Regelung getroffen haben. Auch die Zugewinngemeinschaft kann aber weitreichende Konsequenzen haben. Die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft wurden erst im Jahr 2009 einer Reform unterzogen.
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