Die private Rentenversicherung
Als private Rentenversicherung wird im Allgemeinen ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der dem Versicherungsnehmer ab einem festgelegten Zeitpunkt die Zahlung einer bestimmten Leibrente zusichert. Bei dieser Rentenversicherung wird im Gegensatz zur Lebensversicherung, bei welcher das Risiko eines frühen Todes versichert wird, das, vor allem wirtschaftliche, Risiko eines zu langen Leben versichert, woraus der entsprechend länger andauernde Bedarf an Lebensunterhalt resultiert.
Es ist dabei zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung, bei der unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Leibrente gezahlt wird, und der aufgeschobenen Rentenversicherung unterschieden, bei welcher die Zahlung der Leibrente erst nach einer vertraglich geregelten Zeit beginnt, die als Aufschubzeit bezeichnet wird.
Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird, wenn eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden soll, keine Gesundheitsprüfung notwendig, es ist allerdings möglich, durch Gesundheitsprüfungen eine verringerte Lebenserwartung nachzuweisen, um niedrige Beträge zahlen zu müssen.
Darüber hinaus sind verschiedene Regelungen möglich, wenn eine private Rentenversicherung gewünscht wird, sodass bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung auch vereinbart werden kann, dass eine einmalige Kapitalzahlung in rechnerischer Höhe des Wertes der insgesamt zu zahlenden Leibrente durchgeführt wird, auf der anderen Seite kann auch ein Beitragsrückgewähr festgelegt werden, bei dem im Todesfall in der Aufschubzeit alle in die private Rentenversicherung eingezahlten Beträge zurückerstattet werden.
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