Die Umkehrhypothek: Aufbesserung der gesetzlichen Basisrente
Immer mehr ältere Mitmenschen müssen im Ruhestand große Abstriche an ihrem gewohnten Lebensstandard in Kauf nehmen, da die gesetzliche Basisrente nicht ausreicht, diese Bedürfnisse zu erfüllen. Dies kann auch eigentlich wohlhabende Senioren betreffen, die über eine Immobilie verfügen, da ihr jahrelang angespartes Kapital in ihrem Eigenheim gebunden ist. Dafür gibt es inzwischen die so genannte Immobilienrente, die in zwei Alternativen angeboten wird. Zum einen kann man sein Eigenheim an einen privaten Käufer veräußern und dafür nicht den Kaufbetrag in einer Summe ausgezahlt bekommen, sondern stattdessen in Form von monatlichen Rentenzahlungen. Mit diesem Konzept ist außerdem ein lebenslanges Wohnrecht verbunden.
Bei der zweiten Alternative handelt es sich um die so genannte Umkehrhypothek. Dabei wird das Eigentum nicht an einen Privatmann, sondern an eine Bank oder Versicherung verkauft. Auch hier wird den Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht garantiert. Dieses neuartige Rentenmodell, das zur Aufbesserung der gesetzlichen Basisrente angeboten wird, funktioniert, indem der Hauseigentümer eine tilgungsfreie Hypothek bei der Bank oder dem Versicherer aufnimmt. Dies wird jedoch nicht in einem Betrag ausgezahlt, sondern es finden monatliche Rentenzahlungen statt. Wichtig dabei ist, dass die Laufzeit der Rentenzahlungen unbegrent, das heißt bis zum Lebensende, ist. Bei Abschluss einer solchen Umkehrhypothek vereinbart der Verkäufer mit der Bank einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Immobilie an den Käufer übergeht. Vorteilhaft ist bei dieser Variante auch, dass der frühere Eigenheimbesitzer die Immobilie zurückerwerben kann, wenn die Umkehrhypothek komplett ausgezahlt wurde. Dazu besteht die Möglichkeit, dass der Eigentümer entweder das gewährte Darlehen (in Form der monatlichen Rentenzahlungen) einschließlich Zinsen an die Bank zurückzahlt oder das Eigenheim geht in den Besitz der Bank über. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Möglichkeit des Rückerwerbs auch besteht, wenn der Kreditnehmer stirbt, bevor die Hypothek zurückgezahlt werden konnte. In diesem Fall können die Erben den Darlehensbetrag zurückzahlen. Verzichten die Erben darauf, verwertet die Bank die Immobilie. Der daraus erzielte Erlös – die Differenz zwischen der Restschuld und dem Verkaufserlös – steht den Erben zu.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umkehrhypothek eine Möglichkeit zur Aufbesserung der gesetzlichen Basisrente ist, wenn Rentner über eine Immobilie verfügen. Besonders interessant ist diese Möglichkeit für ältere Menschen und Ehepaare, die keine Kinder Angehörige haben, denen sie ihr Eigenheim vererben möchten. So haben die Rentner zum einen die Möglichkeit, ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten, und gleichzeitig ihr Rentendasein im eigenen Heim zu verbringen.
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