Die Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Sicherlich ist es auch Ihnen bereits bewusst geworden, dass man für seine Zukunft ein paar eigenständige Vorsorgen treffen muss. Dazu gehört nicht nur die Altersvorsorge. Haben Sie sich zum Beispiel schon einmal überlegt, was Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit unternehmen? Schließlich gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr. Dort können Sie bestenfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Da diese nur einen Bruchteil dessen darstellt, was Sie zuvor als Arbeitslohn erhalten haben, empfiehlt es sich, dass Sie über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Welchen Vorteil bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nachdem Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erwarten können, sollten Sie wissen, dass diese Rente in etwa 17 % dessen ausmacht, was Sie zuvor als Bruttoeinkommen verbuchen konnten. Natürlich ist dies für Sie keine Grundlage, um weiterhin Ihren Lebensstandard zu halten. Sie dürfen natürlich auch weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, allerdings darf dies nicht über die tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden hinausgehen. Wenn Sie nun berücksichtigen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass Sie einen solchen Job finden, lässt sich unschwer erraten, wie es nun weitergeht. Durch den enorm hohen finanziellen Einschnitt werden Sie schnell zu einem Sozialfall. Eine klare Aussage für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sind nicht alle Versicherungen gleich?
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, dann sollten Sie auf jeden Fall einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchführen. Dabei sollten Sie auf die Leistungen der einzelnen Versicherer achten. Besonders wichtig ist es auch, dass Sie beim Abschluss der Versicherung darauf bestehen, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. So können Sie gewährleisten, dass auch wirklich der von Ihnen ausgeübte Beruf versichert wird und Sie nicht auf eine andere zumutbare berufliche Tätigkeit verwiesen werden können. Wenn die abstrakte Verweisung in Ihrem Versicherungsvertrag nicht vorhanden ist, dann können Sie im Fall der Berufsunfähigkeit die volle Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhalten und zwar auch dann, wenn Sie einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können und damit Ihren Lebensunterhalt verdienen. Ein solcher Umstand ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorgesehen.
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