Easy mit Easy Credit
Bevor ein Kredit aufgenommen wird, lohnt es sich immer, verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. Schon kleine Unterschiede können bei der Rückzahlung eine große Wirkung zeigen. Der Kreditrechner kann dabei eine große Hilfe sein.
Fällt die Entscheidung zu Gunsten eines Easy Credit, müssen hierzu Informationen über seine Antragstellung, Auszahlung und Rückzahlung eingeholt werden.
Im Antragsformular müssen Angaben zur Höhe des Kredites, seiner gewünschten Laufzeit und Ratenhöhe sowie Informationen über Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. Die Auskunft über einen etwaigen Schufa Eintrag muss wahrheitsgemäß gemacht werden. Ob der Easy Credit genehmigt wird, hängt von der Bonität des Antragstellers ab.
Die Voraussetzungen zur Gewährung des Kredites ist der Wohnort in Deutschland und die Volljährigkeit. Als Sicherheit ist ein Lohn- oder Gehaltsnachweis der letzten drei Monate ausreichend. Eine Schufa- und Selbstauskunft werden ebenfalls zum Gegenstand der Gewährung des Kredites.
Der Easy Credit ist ein Verbraucherkredit und somit an keinen Verwendungszweck gebunden, das heißt, es müssen keine Angaben über die gewünschte Anschaffung gemacht werden. Als selbstverständlich gilt das Rückgaberecht des Kredites. Der Antragsteller kann innerhalb von vier Wochen Widerrufsfrist in schriftlicher Form vom Kredit zurücktreten. Kreditgeber und Kreditnehmer gewähren einander die empfangenen Leistungen zurück. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer die Kreditsumme zurück überweisen muss. Der Widerruf ist für den Kreditnehmer kostenfrei.
Wird der Kredit gewährt, wirken sich die Laufzeit und die monatlichen Rückzahlungen auf den effektiven Jahreszins aus. Hier gilt, je kürzer die Laufzeit ist, desto niedriger ist auch der effektive Jahreszins. Bei der Festlegung der gewünschten monatlichen Rückzahlungsrate ist die eigene wirtschaftliche Situation zu bedenken. Die Rückzahlung darf zu keinen finanziellen Engpässen führen.
Auch bei einem Easy Credit bietet sich eine Restschuldversicherung an. Sie sichert den Kreditnehmer im Falle von längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit und auch im Todesfall ab. Gerade im Todesfall wird die Restkreditsumme vom Versicherer übernommen. So bleibt die Familie schuldenfrei.
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