Gehaltsrechner 2012 | Lohnrechner 2012 | Brutto Netto Rechner 2012
Gutverdienende Arbeitnehmer müssen ab Januar mit höheren
Sozialabgaben rechnen. Die Regierung hat die Beitragsbemessungsgrenzen vor
allem im Westen Deutschlands weiter angehoben. Der Brutto Netto Gehaltsrechner
2012 (Lohnrechner 2012) wird automatisch verfügbar, sobald die Berechnungssätze
für das Jahr 2012 vorliegen bzw. festgeschrieben sind.
Wie Paare profitieren
Regelmäßig nach der Sommerpause prüft die Bundesregierung
die Entwicklung der Brutto-Arbeitseinkommen und bestimmt dann, ob die
Einkommensgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach oben
oder unten angepasst werden müssen. Aufgrund der guten Konjunktur stiegen die
Löhne im zurückliegenden Jahr im Westen um durchschnittlich 2,09 Prozent und in
den neuen Ländern um 1,97 Prozent.
Analog dazu sollen die Rechengrößen für die
Sozialversicherung ab 2012 angehoben werden. Für die neuen Bundesländer gilt
dies allerdings nur in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge, die
Bemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert.
Stimmt das
Bundeskabinett im Oktober zu, ergeben sich folgende Änderungen:
Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung soll ab 2012 in den alten Bundesländern um 100 Euro
steigen. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.600 Euro pro
Monat (Jahresgrenze 67.200 Euro). In Ostdeutschland verharren die Werte bei
4.800 Euro bzw. 57.600 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,90 Prozent
müssen Gutverdiener im Westen mit einer Mehrbelastung von 9,95 Euro im Monat
rechnen. Den gleichen Betrag steuert der Arbeitgeber bei.
Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten erwarten
Gutverdiener auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) . Hier gilt
eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit
hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von
derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem
Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Nachdem der Wert ein Jahr zuvor erstmalig
gesunken war, erreicht die Beitragsbemessungsgrenze damit wieder die Höhe des
vorletzten Beitragsjahres.
Versicherungspflichtgrenze: Unabhängig von der
Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die
Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen
Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis
zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag
dieser Satz bei 4.125 Euro. Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über
der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter
Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.
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