Geschichte der PKV

  

Wie die deutsche Sozialversicherung entstand mit ihren Versicherungszweigen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, das lernt heute schon jedes Kind in der Schule, wenn die Sprache im Geschichtsunterricht auf Otto von Bismarck und Kaiser Wilhelm I. kommt. Doch wie die PKV, die Private Krankenversicherung entstand, ist hingegen nur sehr wenigen bekannt. So ist vielen nicht bewusst, dass es die erste PKV bereits schon im Jahr 1848 gab, und zwar in Form der Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums. Diese PKV wurde drei Jahre nach dem Inkrafttreten der preußischen Gewerbeordnung gegründet, die eben die Gründung von Krankenkassen erlaubt. Ab 1901 wurden die Krankenkassen der PKV dem in diesem Jahr neu errichteten Kaiserlichen Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt. Zugang zu einer PKV hatten damals nur wenige Personengruppen. In den Jahren 1923 / 1924 allerdings erlebte die PKV ihren ersten Zustrom-Boom. Regelrecht aufgefangen wurden in der PKV damals Beamte und deren Familien, deren Gehälter nach der Währungsstabilisierung häufig nicht ausreichten, um alle Krankheitskosten zu decken. Nach dem Zweiten Weltkrieg brach für die PKV in Westdeutschland die “Stunde-Null” an. In der sowjetischen Besatzungszone (der späteren DDR) wurde die PKV verboten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung wurde 1947 in Köln gegründet. Ab 1949 konnten sich ausgewählte Personenkreise wieder in der PKV versichern. Diese musste allerdings in den 1970er Jahren teilweise zur GKV abwandern, weil dies der Gesetzgeber so bestimmte.

Bis Ende 1988 war es nur Selbstständigen und Unternehmern möglich sich in der PKV zu versichern. 1989 wurde durch das Gesundheitsreformgesetz auch den Arbeitnehmern gestattet in die PKV zu wechseln, wenn ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Aber auch weiterhin mischt sich die Politik in die Arbeit der PKV ein. So wurde schon 1993 ein Standardtarif eingeführt, auf der Grundlage des Gesundheitsstrukturgesetz. Seit 1995 ist die PKV auch für die dort Versicherten Träger der Pflegepflichtversicherung, die auf für die PKV gilt.


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