Gesundheitsfragen im Basistarif der PKV doch erlaubt
Jetzt ist es amtlich. Die Rechtmäßigkeit der Gesundheitsprüfung bei Antragstellern zum PKV-Basistarif ist tatsächlich gegeben.
Lange Zeit war es unklar, doch nun hat das Land-Gericht Hildesheim entschieden, dass die private Krankenversicherung doch Fragen über den Gesundheits-Zustand stellen darf, wenn ein Antrag auf Versicherungsschutz gestellt wird.
Versicherte dürfen also nach eventuellen Vorerkrankungen gefragt werden. Doch wird dies keine Auswirkung darauf haben, ob sie versichert werden oder nicht. Denn im Basistarif gilt, dass der Antragsteller, ungeachtet seiner gesundheitlichen Verfassung, aufgenommen werden muss. Doch wenn sich der Antragsteller weigert, die Fragen zu beantworten, dann ist es möglich, dass er daraufhin abgelehnt wird.
In allen anderen PKV-Tarifen werden Fragen zur Gesundheit bei Antrag auf Aufnahme gestellt, denn hieraus leiten die Versicherer ihr Risiko ab. Das heißt, dies ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag. Wer nicht gesund ist, bekommt Risikozuschläge auferlegt. Aber warum wird dann im Basistarif danach gefragt, wo doch die Gesundheit für den Beitrag hier keine Rolle spielt? Die Antwort liegt in der Möglichkeit, dass der Versicherte im Basistarif schließlich irgendwann einmal in einen normalen Tarif wechseln möchte.
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