Limitedgründung

  

Die Englische Limited ist die in Großbritannien sehr oft vorkommende Rechtsform. Aber auch in Deutschland ist die Gründung der Ltd machbar – aufgrund einer europaweiten Niederlassungsfreiheit, die in vielen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zugestanden wurde. In der Zwischenzeit haben bereits viele Unternehmer von dieser Möglichkeit, der Unternehmensgründung einer Englischen Limited, Gebrauch gemacht.

Die Motive hierfür liegen auf der Hand: Der minimale Sachaufwand, der im Zusammenhang der Unternehmensgründung der Limited entsteht, weiterhin das geringe Kapital sowie die enorme Zahl an Agenturen, welche sich auf das Thema “Was muß ich bei Gründung einer Limited beachten” spezialisiert haben, die notwendigen Fachkenntnisse besitzen und im Übrigen die Gründer meistens auch nach dieser Gründung der Englischen Limited begleiten.

Manche Gründer sehen die Unternehmensgründung einer Limited als praktikable wie auch bezahlbare Alternative zu der Gründung einer GmbH an. Dessen ungeachtet sollte man nicht unüberlegt in Euphorie verfallen. Denn die Gründung einer Ltd ist im Übrigen mit vielen negativen Seiten begriffen. Sofern Sie z. B. die Gründung einer Englischen Limited anstreben, deren Haupttätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sowohl die Steuererklärung in BRD, als ebenso den Bilanz in England einreichen. Unternehmensgründung einer Ltd – Für und Wider? Bevor Sie diese Frage angehen, sollten Sie sich hier gründlich zu allen Optionen des Themas “Gründung einer Limited” informieren. Im Großen und Ganzen könnte man aber feststellen, dass die Gründung der Ltd eine gute Option zur deutschen GmbH darstellt.
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