MPU und Drogen

  

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird häufig in Verbindung mit Drogenkonsum durchgeführt. Viele Antragsteller nehmen vorher an einer MPU Vorbereitung teil. Etwa 20% aller Antragsteller, die eine MPU durchführen haben Ihrer Führerschein aus Gründen, die mit Drogenkonsum zu tun hatten, verloren. Das ist eine erhebliche Anzahl und sollte Anlass zum Nachdenken über vorbeugende Maßnahmen geben. Der wichtigste Teil der MPU für Antragsteller, die mit Drogenkonsum im Straßenverkehr zu tun hatten, ist der medizinische Teil. Dort wird mit Hilfe von Drogenscreening, Bluttest und Analyse von Haarproben getestet, ob der Antragsteller seine Auflagen, den Drogenkonsum komplett einzustellen, eingehalten hat und so aus medizinischer Sicht wieder am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ebenfalls wichtig ist der psychologische Teil der MPU, wenn es um Drogen am Steuer geht. Hier wird von diplomierten Psychologen durch bestimmte Fragetechniken festgestellt, ob der Antragsteller, seinen Drogenkonsum bereut. Nur wenn der Psychologe feststellt, dass davon auszugehen ist, dass der Antragsteller in Zukunft keine Drogen (besonders bei der Teilnahme am Straßenverkehr) mehr konsumieren wird, fällt das Gutachten für den Antragsteller positiv aus und die Chancen stehen gut, dass der Antragsteller seinen Führerschein zurück erhält. Der Reaktionstest ist bei einer MPU und Drogen nicht ganz so wichtig. Allerdings muss man immer bedenken, dass die Fähigkeit zur schnellen Reaktion und die Aufmerksamkeit durch den Konsum von Drogen häufig reduziert sind. Da auch dieser Test unabhängig von einem eventuellen Drogenkonsum positiv sein muss, um eine positives Gutachten zu erhalten, sollte man ebenfalls in der Zeit vor der MPU auf Drogen verzichten. Ebenfalls kann ein schlechter Reaktionstest auf Drogen- oder Medikamentenkonsum hindeuten. Hier sollte man äußerst vorsichtig sein. Mehr zum Thema MPU und Drogen erfährt man in einer MPU Vorbereitung, die zum Beispiel auch von Fahrschulen angeboten wird. Eine MPU auf Grund von Drogenkonsum oder Drogenhandel kann von der Fahrerlaubnisbehörde nicht nur verlangt werden, wenn Drogenkonsum unmittelbar während der Teilnahme am Straßenverkehr verwendet wurde. Es ist auch eine Vorladung zur MPU möglich, wenn einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und unabhängig davon der Verdacht auf Drogenkonsum oder Drogenhandel vorliegt. Hier ist also höchste Vorsicht zu genießen. Generell gilt in Deutschland, wer Drogen konsumiert, ist nicht der Lage am Straßenverkehr aktiv teilzunehmen.


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