Neue Gesundheitsreform mit Vorteilen für Eltern
Die Reform im Bereich Gesundheit enthält eine Vielzahl von Besserungen für die Mitglieder der privaten Versicherer. So können Mitglieder in der privaten Krankenversicherung, die nach Beendigung einer Elternzeit und anschließend jetzt nicht mehr Vollzeit arbeiten und dadurch das Mindesteinkommen der Privaten Krankenversicherung nicht erreichen, nun von der Versicherungspflicht befreit werden und weiterhin in der privaten Krankenkasse bleiben.
Dies ist ein enormer Vorteil für Versicherte der PKV. Bis dato mussten sie, wenn sie nach der Elternzeit anschließend nur noch halbtags arbeiteten und dadurch die Versicherungspflichtgrenze unterschritten, in die gesetzliche Gesundheitsabsicherung sich versichern. Eine Sonderregelung gab es ausschließlich im Zeitraum der Elternzeit. Dieser Zustand ist nun beendet. Das verabschiedete neue Gesetz ermöglicht eine Loslösung von der Pflicht zur Versicherung nach dem Ende an eine Elternzeit für Teilzeitkräfte.
Das neue Gesetz wurde am 12. November 2010 von der Regierung abgestimmt und am 17.November hatten die einzelnen Bundesländer im Rahmen des Bundesrates zugestimmt.
Die Befreiung muss im Rahmen eines Antrages erfolgen und gilt für alle Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit nach Abschluss einer Elternzeit halbieren oder mehr senken, zurückgerechnet als Vollbeschäftigte aber jenseits der Versicherungspflichtgrenze liegen würden. Zuvor ist es verpflichtend, dass der Jahreslohn mindestens fünf Jahre jenseits der Grenze des Mindesteinkommens für die PKV gelegen hat. Der Bezug des Elterngeldes wird hier mit eingerechnet. Die Bestimmung findet Anwendung für aktuelle und für mögliche entstehende Angestelltenverhältnisse.
Die Dauer der Versicherungsfreiheit richtet sich nach der Dauer, in dem ein PKV-Mitglied vor Beginn der Versicherungsfreiheit wegen der Erreichung der Einkommensgrenze vorangeschritten ist. Zu dieser Zeitspanne wird ebenso der Zeitraum herangezogen, in welchem Elterngeld gezahlt wurde.
In welchem Maße die Benutzung der neuen Regelung Sinn macht, müssen die Versicherten dabei selbst bewerten. Denn besonders nach der Elternzeit kann sich die Sachlage für die privat Versicherten enorm wandeln. Während Kinder in der gesetzlichen Absicherung mittels der Familienversicherung Beitragslos mit abgesichert sind, müssen sie in der privaten Gesundheitsabsicherung allein zum entsprechenden Beitrag bei der entsprechenden Gesellschaft abgesichert werden.
Bei einer Abwägung zum Verbleib in der PKV ist ein Beitragsvergleich für die private Krankenversicherung eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage.
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