Nichtraucherschutz

  

Das Nichtraucherschutzgesetz untersagt, Tabak oder ähnliche Substanzen an bestimmten Orten abbrennen zu lassen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, Mitmenschen vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen. Besonders unsere Jugend soll dem schädlichen Qualm ferngehalten werden, da laut Jugendschutzgesetz das Rauchen erst ab dem 18.Lebensjahr genehmigt ist (nicht schon ab dem 16!); dass hat das Jugendschutzgesetz am 1.September 2007 bekanntgegeben.

Unter dem Begriff “offenes Feuer” zählen Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren. Deswegen sollte in trockenen Wäldern, U-Bahnhöfen und Betrieben mit explosionsgefährdeten Stoffen nicht geraucht werden, da die Branntgefahr viel zu groß ist. In mehreren Bundesländern ist ein Rauchverbot an Schulen festgesetzt worden, dass Beinhaltet, dass an Freistellen in der Schule und im Pausenhof nicht geraucht werden darf. Rauchen wurde nun an fast allen öffentlichen Orten verboten, wobei es je nach Bundesland anders verordnet ist. So darf Beispielsweise in Kliniken, Museen, Diskotheken, Bars, Gaststätten, Einkaufszentren, Flughäfen…etc. nicht mehr geraucht werden, oder nur in abgetrennten Raucherbereichen. Seit Mai 2003 darf auch keine öffentliche Werbung mehr gemacht werden. Dazu zählen TV, Zeitschriften, Zeitungen und Rundfunk, da diese nur noch mehr zum qualmen verleiten.

Seit neuestem gibt es so genannte Raucherkabinen. Sie sehen aus wie eine Wartestation oder ein Bushäuschen (manche sagen auch “Zelle”), nur mit dem Unterschied, dass sie ringsum geschlossen sind und kein Rauch nach außen dringt . Hier wird die Luft zentral über die Decke ausgesaugt und mit einem speziellen Filter gereinigt. Was wieder raus kommt ist rauchfreie Luft. Somit riecht der Raucher nicht nach Rauch, wenn er die Kabine verlässt.


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