Rauchen und Renovieren
Muss der Mieter bei intensivem Rauchen zusätzliche Renovierungskosten tragen?
Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof: derzeit beschäftigt sich der BGH mit dem Fall einer Vermieterin aus Bonn, die schon nach zwei Jahren ihre Wohnung neu tapezieren musste, weil die beiden Mieter nach ihrer Meinung “exzessiv” geraucht hätten und das Nikotin sich regelrecht in die Tapeten “eingefressen” habe. 2000 Euro verlangt die Vermieterin für die Renovierung, Das Landgericht Bonn hatte einen Schadenersatzanspruch bereits abgelehnt.
Nun muss der BGH entscheiden ob auch besonders starkes Rauchen zum “vertragsgemäßen Gebrauch” der Wohnung gehört, oder eben nicht. Hier ist die Besonderheit, dass es sich um einen Mietvertrag ohne wirksame Renovierungsklausel handelt.
Schon im Juni 2006 hatte das BGH in einem ähnlichen Fall entschieden. Hier war nach vier Jahren renoviert worden. Das Gericht bestimmte, dass ein normaler Tabakkonsum in den eigenen vier Wänden einem Vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung entspricht und dem Vermieter kein Schadenersatz für die Beseitigung der Nikotinbeläge zusteht.
Zu diesem Zeitpunkt ließ der BGH offen, ob dies auch für “exzessives Rauchen” gilt. Dies führt für die Richter nun zu Schwierigkeiten. Was ist normales Rauchen, und was ist exzessives Rauchen? Hier, so sagen es auch die Richter, fällt die Abgrenzung schwer. “Wie soll der Mieter das im Voraus abschätzen können, wann eine Wohnung renovierungsbedürftig ist?” so der Senatsvorsitzende. Deswegen hat das Gericht den Urteilstermin erst auf den 5. März festgesetzt.
Nikotinbeläge sind schwer zu entfernen. Vom Zigarettenrauch vergilbte Wände werden auch durch mehrmaliges Überstreichen mit im Baumarkt erhältlichen Farben nicht wieder weiß. Die üblicherweise verwendeten Farben schwemmen beim Auftragen die Nikotinbestandteile wieder an die Oberfläche, weil das Nikotin durch die wasserlösliche Farbe an die Oberfläche geschwemmt wird. Überstreichen kann man Nikotinbeläge nur mit einer lösemittelfreie Isolierfarbe. Diese bindet die Nikotinbestandteile, die in den Putz eingezogen sind. Auf jeden Fall entfernt werden müssen Tapeten, manchmal sogar der Putz, wenn ein oder mehrere starke Raucher lange in der Wohnung geraucht haben.
Verwandte Beiträge:
- Kostenersparnis und Gesundheitsschutz durch elektronisches Rauchen
- Rauchen – ein ungesunder Spaß
- Eine komfortable Möglichkeit ohne Teer zu rauchen
- Die Privatrechtschutzversicherung ist notwendig
- Rechtschutz für Vermieter