Scheidungsrecht

  

Seit 1977 kann eine Ehe in Deutschland nach dem Scheidung Recht geschieden werden, wenn sie eindeutig zerüttet ist. Das nennt man das Zerrüttungsprinzip. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher der beiden Partner Schuld am Scheitern ist. Nach Scheidung Recht wird das endgültige Scheitern nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens anerkannt. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist das ein Jahr, bei den übrigen sind es drei Jahre. Kommt es tatsächlich zu einer Beendigung der Ehe, so verlangt das Scheidung Recht die Auseinandersetzung mit der Aufteilung von Ehewohnung und Hausrates, dem Zugewinnausgleich, dem Unterhalt des geschiedenen Ehegatten und dem Versorgungsausgleich.

Die Ehewohnung wird meist verkauft und aufgeteilt, handelt es sich um eine Mietwohnung, so entscheidet das Familiengericht, welcher der beiden Eheleute sie von nun an zur Miete bereit stehen wird. Für die Aufteilung des Hausrates ist zu beachten, ob bestimmte Gegenstände gemeinsamer Besitz sind oder nur einem der beiden gehören. Hat das Paar keinen Ehevertrag geschlossen und im Güterstand des Zugewinnausgleichs gelebt, so muss der Zugewinn in einem gesonderten Verfahren ausgerechnet werden. Das Scheidung Recht setzt fest, dass die Gehälter zu Beginn und zur Ende der Ehe, also zum Zeitpunkt des Einreichens des Scheidungsantrags miteinander verglichen werden und ein möglicher Zugewinn errechnet wird. Derjenige Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn bekommt die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des Partners. Bei Unterhaltsansprüchen richtet sich das Scheidung Recht nach der Lebenssituation der jeweiligen Eheleute. Grundsätzlich gilt, dass jeder der beiden nach Beendigung der Ehe allein für seinen Unterhalt aufkommen muss, allerdings kommt es oft genug vor, dass einer der beiden zum Beispiel aufgrund Betreuung der Kinder nicht dazu in der Lage ist. In diesem Fall muss der ehemalige Ehegatte mit Unterhaltszahlungen einspringen sofern sein Einkommen das zulässt, ohne dass er selbst verhungern muss. Beim Versorgungsausgleich geht es um Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben worden. Nach Scheidung Recht muss derjenige mit den höheren Anteilen demjenigen mit den niedrigeren die Hälfte der Differenz geben.


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