Sich mit dem Berufsrechtsschutz zu Wehr setzen
Unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt es immer häufiger zu Streitigkeiten. Im Jahr 2009 gab es ca. 700.000 Fälle vor dem Arbeitsgericht, das sind rund 20% mehr als im Jahr davor.
Anders als bei anderen Gerichten, zahlt hier nicht der Verlierer des Prozesses die Kosten -seine und die des Gegners- sondern jede Partei die eigenen. Daher ist jedem Arbeitnehmer zu empfehlen eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, damit man, wenn es zu einem Streitfall mit dem Arbeitgeber kommt, die Kosten nicht selbst tragen muss. Die Rechtschutzversicherung bezahlt nicht nur die Beratung des Anwalt, sondern auch die anfallenden Gerichtskosten, so wie Kosten für Sachverständige, Gutachter etc. wenn diese für das Verfahren nötig sind.
Wer keinen Berufsrechtsschutz hat, scheut es meist gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen, aus Angst vor den hohen Kosten. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann für sein Recht kämpfen und muss nicht klein beigeben und sich mit einer Kündigung abfinden.
Allerdings gilt bei der Rechtschutzversicherung, dass sie rechtzeitig abgeschlossen werden muss. Wem beispielsweise schon ein Kündigungsschreiben zugekommen ist und erst dann eine Rechtschutzversicherung abschließt, der kann keinen Versicherungsschutz für den aktuellen Fall erwarten. Alle Streitigkeiten, die sich vor dem Abschluss einer Rechtsuchtzversicherung und während der Wartezeit von im Allgemeinen drei Monaten, ereignet haben sind nicht versichert, daher schließt man am besten gleich mit dem Eintritt ins das Berufsleben einen Berufsrechtsschutz ab. Über die genaue Wartezeit sollte man sich bei seiner Rechtschutzversicherung jedoch genau informieren, denn einige beinhalten in den Versicherungsbedingungen eine Wartezeit von bis zu einem halben Jahr.
Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, der muss sich meist weniger Sorgen machen, denn der Berufsrechtsschutz ist in der Mitgliedschaft meist inklusive, wer sich jedoch nicht sicher ist, sollte sich unbedingt erkundigen, damit es im Streitfall zu keinen Probleme kommt.
Den Berufsrechtsschutz gibt es für Nicht- Gewerkschaftsmitglieder meistens in einem Paket der Rechtschutzversicherung, das folgende Positionen enthalten kann: Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz.
Früher war es so, dass der Berufsrechtsschutz erst in Anspruch genommen werden durfte, wenn schon eine Kündigung ausgesprochen wurde, heute ist dies anders. Schon die Androhung der Kündigung und ein Gespräch über einen Aufhebungsvertrag ist ein Grund die Rechtschutzversicherung zu benachrichtigen und diese muss schon ab diesem Zeitpunkt die Kosten für einen Rechtsbeistand bezahlen.
Wem eine Kündigung zugestellt wurde, der sollte nicht lange warten, um einen Anwalt aufzusuchen, denn innerhalb von drei Wochen muss gegen eine Kündigung geklagt werden, sonst ist es zu spät und auch der Berufsrechtsschutz kann nicht mehr helfen.
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