Sorgerecht

  

Wenn es um das Sorgerecht geht und sich die beiden Elternteile darüber nicht einig werden, kommt das Familiengericht ins Spiel. Dieses hat dann nämlich anhand verschiedener Kriterien zu entscheiden, ob die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils die beste Lösung ist und wenn ja, bei welchem Elternteil das Kindeswohl am ehesten gewährleistet werden kann. Zu diesen Kriterien gehört das Förderungsprinzip, also die Fragestellung, welcher Elternteil sich am ehesten für die Betreuungs- und Erziehungsaufgabe des Kindes eignet. Des weiteren ist auch das Kontinuitätsprinzip ein Kriterium für die Entscheidung im Hinblick auf das Sorgerecht. Dahingehend müssen Stabilität, Gleichmäßigkeit und Einheitlichkeit der Erziehungsverhältnisse bestehen. Natürlich ist auch eine wichtige Fragestellung, was das Kind überhaupt will und wie sich die Elternbindung darstellt. Das letzte Kriterium, dass das Gericht bei der Vergabe der elterlichen Sorge zu beachten hat, ist das Nestprinzip. Dabei spielt das Verhältnis zu den Geschwistern eine Rolle und die Fragestellung, wie das private Umfeld gestaltet ist und welche sonstigen Bezugspersonen vorhanden sind.

Heutzutage werden beide Elternteile in der Frage der Erziehung zunächst als gleichberechtigt angesehen. Derjenige, der einen Ganztagsjob hat, besitzt in Bezug auf das Sorgerecht allerdings die schlechteren Chancen, da er bezüglich der Kindeserziehung weniger Zeit aufbringen kann als der Ex-Partner. Für eine Lösung wird auch maßgeblich dazu beitragen, ob sich ein Kind im Zuge der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge von seinem sozialen Umfeld entfernen muss.


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