Treppenlift – Eine langfristige Investition

  

Die technische Bezeichnung für einen Treppenlift ist Treppenschrägaufzug. Er stellt eine große Erleichterung für Personen dar, die Treppen in ihrem Haus nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können. So können ältere oder behinderte Menschen wieder mehr Eigenständigkeit genießen und sind nicht auf fremde Hilfe angewiesen.

Treppenlifte werden als Maßanfertigung auf jede Treppe angepasst. So kann speziell auf die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Benutzer eingegangen werden. Es gibt gerade Treppenlifte und Kurventreppenlifte. Bei geraden Treppen kann der Aufzug an der rechten oder der linken Treppenseite angebracht werden. Auch für beengte Verhältnisse sind Lösungen möglich. Ausgereifte Technik macht es möglich unterschiedliche Steigungswinkel sowie Kurven von 90° oder 180° zu bewältigen.
Nahezu für jede Treppe lässt sich mittlerweile eine individuelle Lösung finden.

Prinzipiell bestehen Treppenlifte immer aus einem Sitz, Treppenaufzugsantrieb unter dem jeweiligen Sitz und einer auf der Treppe angebrachten Schiene.
Alle Treppenlifte haben Klappstühle bei denen die Sitzablage sowie die Fußstütze und die Armlehnen hochgeklappt werden können.
Eine besondere Form der Treppenlifte sind die besonders für Rollstuhlfahrer geeigneten Plattformlifte.
Zur Personensicherung dienen Sicherheitsgurte, Klappschranken, Stützlehnen und Abrollsicherungen.
Zur besonderen Absicherung bei einem Stromausfall sollten Treppenlifte über eine Notstromversorgung, einen Akku oder über eine Notabsenkung verfügen.

Die Finanzierung eines Treppenlifts durch die extrem hohen Treppenlift Preise übersteigt oft die privaten Möglichkeiten.
Für die Gesetzliche Krankenversicherung gehören die Treppenlifte nicht zu den leistungspflichtigen Hilfsmitteln.
Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung können Sitzlifte und Plattformlifte als 50%-Anteil zu einer Eigenfinanzierung bezuschusst werden. Bei fremdverschuldeten Unfällen, Berufsunfällen oder Berufskrankheiten ist eine Finanzierung über die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers möglich.


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