Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

  

Unter einer Wohngebäudeversicherung wird eine Versicherung verstanden, welche im Versicherungsfall für Schäden des Versicherten aufkommt und die entstandenen Kosten übernimmt.

Versichert sind vor allem Schäden an einem Gebäude, die durch Sturm, Brand oder Leitungswasser aufgetreten sind. Der Versicherungsgegenstand ist stets ein Wohngebäude, die darin befindlichen Sachen werden nicht mitversichert. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich dies nur auf bewegliche Sachen bezieht; Kamine, Saunen und alles was fest in das Haus integriert ist, sind zumeist mitversichert.

Das primäre Ziel einer Wohngebäudeversicherung besteht jedoch darin die Kosten für die Sanierung oder den Wiederaufbau des Gebäudes abzudecken. Außerdem werden auch hieraus entstehende Kosten von der Versicherung übernommen, beispielsweise wenn für den Neubau Bäume gefällt werden müssen. In der Regel wird nur das Wohngebäude an sich versichert, nahe liegende Gebäude müssen separat versichert werden. Dazu gehören beispielsweise Carports, Garagen, Hundehütten, Gartenhäuser sowie Gehwege.

Als versichert gelten in der Regel auch Einbaumöbel, welche individuell für das Gebäude gefertigt wurden. Andere Gebäudebestandteile werden nur nach einer entsprechenden Vereinbarung mit geschützt, dazu gehören Abwasserrohre sowie anderes Gebäudezubehör. Die Wohngebäudeversicherung verbindet in der Regel drei Versicherungen, welche zeitgleich in einem Vertrag abgeschlossen werden. Dies sind die Sturm-, Leitungswasser- und Feuerversicherung.

Diese Versicherung können auch einzeln abgeschlossen werden, zumeist werden diese jedoch miteinander kombiniert. Durch das Zusammenwirken der drei Versicherungen sowie etwaigen Zusatzversicherungen wird das Gebäude vollkommen geschützt: Es wird also eine optimale Schadensabdeckung erreicht. Im Durchschnitt wird jeder zweite Vertrag mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen abgeschlossen, vor allem Sparkassen, Bausparkassen und Banken mit einer genossenschaftlichen Gesinnung sind an der Wohngebäudeversicherung beteiligt.

Die Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, in der Regel wird diese allerdings von jedem Gebäudeinhaber abgeschlossen. Der Grund besteht ganz einfach darin, dass im Falle eines Schadens die komplette Existenz des Nicht-Versicherten auf dem Spiel stehen kann. Zumeist werden auch nicht nur Teile des Gebäudes beschädigt, sondern wie beispielsweise bei einem Brand das komplette Gebäude zerstört.


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