Wohngebäudeversicherung

Geschrieben November 16 2009 von Thomas Semagio

Wohngebäudeversicherungen benötigen theoretisch alle Personen, die eine eigene Immobilie besitzen. Aus diesem Grund handelt es bei einer Wohngebäudeversicherung um eine der am meisten abgeschlossenen Versicherungen. Seit 1994 ist es dem Eigentümer selbst überlassen, ob er eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte oder ob er das nicht für nötig erachtet. Außerdem kann er über die Höhe der Versicherungssumme selbst entscheiden. Der Eigentümer hat ebenfalls die freie Auswahl, für welchen Versicherungsanbieter er sich entscheidet.

Die meisten Immobilienbesitzer finanzieren den Kauf ihrer Immobilie. Auch heute noch verlangen die Banken und andere Kreditgeber größtenteils, dass für eine finanzierte Immobilie im eigenen Interesse und im Interesse des Kreditgebers eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Das Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer selbstverständlich nicht vor unvorhergesehenen Naturereignissen. Aber diese Versicherung ist immerhin in der Lage, bei auftretenden Schäden für die finanzielle Absicherung zu sorgen und diese Seite eines Schadens abzumindern und auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Eine entsprechende Schadensabdeckung ist deshalb sehr ratsam.

Eine Wohngebäudeversicherung ist in der Lage, die eigene Immobilie gegen die unterschiedlichsten Schäden abzusichern. Dabei handelt es größtenteils um Schäden, die durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel entstehen können. Es ist unwichtig, ob eine Immobilie nur beschädigt oder ob diese möglicherweise vollkommen zerstört wurde. Eine Wohngebäudeversicherung sichert gleichzeitig Schäden an Garagen und unterschiedlichen Nebengebäude ab, die sich unmittelbar auf dem versicherten Grundstück befinden. Die Angaben, welche Gebäude versichert sind, kann man seinem vorliegenden Versicherungsschein entnehmen.

Zusätzlich zu den Gebäuden sind auch noch die Teile versichert, die fest mit den Gebäuden verbunden sind. Dabei kann es sich um komplette Küchen, Heizungsanlagen, aber auch um diverse Einbauschränke oder Alarmanlagen handeln. Antennenanlagen und Werkzeuge sowie Terrassen, Dächer, Treppen, aber auch Türen und vorhandenes Parkett sind ebenfalls mit versichert. Außen fest angebrachte Markisen und Blumenkästen oder im Freien gelagerte Brennstoffe fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Sollte es zu einen Schaden kommen, dann umfasst der Versicherungsumfang alle anfallenden Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten. Wohngebäudeversicherungen greifen allerdings nicht bei Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutschen oder bei Schneedruck. Für diese Elementarschäden muss sich der Eigentümer gesondert versichern und eine Versicherung für Elementarschäden abschließen.


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